„Größtes Arschloch der Welt“

Sagt ein Mitarbeiter im vertraulichen Gespräch mit einem Kollegen über den Chef, er sei das „größte Arschloch der Welt“, darf der Mitarbeiter nicht fristlos gekündigt werden (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Az. 1 Sa 69/06).

Das Urteil sagt nichts über persönliche Gespräche mit dem Chef aus, in denen diese Äußerung fällt.

2 Kommentare zu „„Größtes Arschloch der Welt““

  1. Mona-B. sagt:

    Ich (Mitarbeiter) wäre schon längst fristlos gekündigt worden. Seit langer Zeit sage ich nichts anderes über den Chef…..

  2. LVAD sagt:

    Hallo Mona-B.

    willkommen im Klub!