5 Euro für 2 Finger
Mittwoch, 28. Februar 2007Ab März laufen in einigen Kommunen Zwangstests für „den ePass der zweiten Generation“. Das Amtsblatt Chemnitz schreibt:
Im Zuge der Einführung biometrischer Merkmale im Reisepass wird vom 1. März 2007 bis 30. Juni 2007 in Chemnitz und anderen ausgewählten Passbehörden ein Testverfahren zur Erhebung von Fingerabdrücken durchgeführt. Während dieser Zeit sind von allen Antragstellern für einen Reisepass, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, Fingerabdrücke abzunehmen, elektronisch zu erfassen und auf Qualität zu prüfen. Dies gilt nicht für die Beantragung von Personalausweisen, Kinderreisepässen und vorläufigen Personaldokumenten. Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme bildet das Passgesetzes (§ 23a PassG). Demnach ist die Stadt Chemnitz verpflichtet, die Erhebung der Fingerabdrücke durchzuführen. Passbewerber haben bei der Abnahme der Fingerabdrücke mitzuwirken. Die Fingerabdruckdaten werden ausschließlich zu Testzwecken erhoben und verarbeitet. Die Reisepässe werden während der Testphase - wie bisher - ohne Fingerabdruckdaten ausgestellt. Für alle Pässe, die an Personen ausgegeben werden, deren Fingerabdrücke im Rahmen der Testmaßnahmen erfasst wurden, wird die gemäß Passgebührenverordnung zu erhebende Gebühr um 5 Euro ermäßigt. Ab 01.11.2007 soll die Erhebung der Fingerabdruckdaten für den Reisepass bundesweit eingeführt werden.
Das BMI hat wohl auch gemerkt, dass Leute gegen die Abgabe ihrer Fingerabdrücke protestieren könnten: Passbewerber haben zwar „bei der Abnahme der Fingerabdrücke mitzuwirken“, erhalten aber ein Bakshish in Höhe von 5 Euro.
Ein Großteil der potenziellen Protestierer wird damit ruhiggestellt werden, schätze ich mal. Schließlich sind wir hier in Deutschland.
