wenn man Dich (per Mail und WWW) auf eine Cross-Site-Scripting-Lücke in Deiner tollen PHP-Eigenprogrammierung aufmerksam macht, dann mach doch einfach die Lücke zu. Und schick mir bitte hinterher nicht so lustige Mails wie diese hier (Originalrechtschreibung beibehalten):
Sehr geehrter Herr Henlich,
ich möchte sie darauf hinweisen, dass Sie mit Ihrer Art der „Forschung“ gegen
Strafgesetzbuch § 303a
Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
und
§ 303b
Computersabotage
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder
2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
verstoßen.
Bitte beachten Sie in beiden Paragrafen die Absätze 2. Weiterhin begehen Sie eine Anstiftung zur Straftat durch Ihre Verbreitung von sog. „Fehlern“ auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite.
Daher muss ich sie bitten, sofort den manipulierten Link aus Ihrem Internetangebot zu entfernen uns in Zukunft auf weitere ungefragte Datenmanipulationen auf unseren Webseiten abzusehen.
Sie stellen in ihrer Arbeit lediglich unter Beweis, dass jemand externe Daten auf andere Webseiten einbringen kann. Das ist mir als Webmaster bekannt und eine im Netz gängige Technik. Die von Ihnen angewendete Methode beruht jedoch zusätzlich darauf, dass der User gezielt manipulative Daten in ein Eingabefeld eingibt und somit die Seite gezielt missbraucht. Ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf Forschungsfreiheit stellt Ihnen keine Beliebigkeit im Umgang mit gesetzlichen Vorschriften frei. Ihr Forschungsansatz zum „Beweis“ von Sicherheitslücken erfordert VORSATZ bei der Manipulation der betreffenden Seiten. Das geht entschieden zu weit. Im Vergleich dazu kann man auch vorsätzlich Fensterscheiben einwerfen, um zu „beweisen“, dass man in ein Haus einbrechen kann. Das hat mit echter Forschung nichts zu tun. Das ist kriminell.
Sollten Sie dieser Anforderung nicht innerhalb einer Woche nachkommen, werde ich sie wegen des og. Verstoßes anzeigen müssen.
Gruß
A.
Internetbetreuung
Naja, immerhin hat er die Lücke zugemacht (wenn auch jetzt seine Suchfunktion nicht mehr vernünftig nutzbar ist). Deshalb konnte ich auch seiner „Anforderung“ nachkommen und den Demo-Link von meiner Seite entfernen. Um nicht noch mehr Hobby-Advokaten von der Sorte anzuziehen, hab ich mal die ganze XSS-Liste rausgenommen. (Falls jemand sucht: die ist nicht auf henlich.de)
Ende gut, alles gut. Warum schreib’ ich das dann? Der Herr hat mir einen Link zu seinen „Referenzen“ geschickt: offenbar als Einladung, dort auch mal nach Lücken zu suchen…